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Häufige Fragen
Für Gutschein-Käufer
Mit dem Gutschein können Sie Ihre lokalen Lieblings-Shops und -Unternehmen unterstützen, indem Sie schon heute Wertgutscheine erwerben, die Sie dann später beim Kauf von Waren und Leistungen einlösen. Sie geben Ihrem Lieblings-Unternehmen dadurch Ihr Vertrauen und ganz aktuell eine Perspektive für den Neustart nach der Corona-Krise.
Durch das Treuhandmodell der VR Bank Nürnberg sind Sie innerhalb der Treuhandfrist abgesichert, wenn Sie im Falle einer dauerhaften Geschäftsschließung, Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Unternehmens Ihren Gutschein nicht mehr einlösen können.
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass Sie bei uns nicht einfach an das Lieblings-Unternehmen zahlen und hoffen, dass Sie den Gutschein auch einlösen können.
Wir übernehmen eine Geld-zurück-Garantie, wenn das unterstützte Unternehmen wegen dauerhafter Geschäftssaufgabe oder insolvenzbedingt wegen der Corona-Krise innerhalb der Treuhandfrist nicht mehr öffnet und Sie deshalb den Gutschein nicht einlösen können.
Also Perspektive für Ihr Lieblings-Unternehmen + Sicherheit für Sie als Unterstützer!
Lieblings-Unternehmen suchen, Wertgutschein auswählen und in den Warenkorb legen. Gern können Sie auch von weiteren Unternehmen weitere Gutscheine kaufen. Wenn Sie alle Gutscheine im Warenkorb haben, Nutzerkonto erstellen und dann mit dem Kaufbutton die Auswahl der Zahlungsart abschließen und bezahlen.
Nach der Bezahlung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bestellbestätigung, die gleichzeitig auch als Wert-Gutschein gilt.
Der Gutscheincode ist zweiteilig. Der Gutschein-Verkäufer erhält den ersten Teil und Sie den zweiten. Dadurch entsteht ein vollständiger, individueller Code. Um den Gutschein einzulösen, bringen Sie diesen ausgedruckt und mit vollständigem Code zu Ihrem Lieblings-Unternehmen mit.
Nach Eingang der Bestellung und der Bestätigung der Zahlung senden wir eine E-Mail mit dem Gutscheincode.
Wenn Sie den Gutschein zurückgeben wollen, bedauern wir das sehr! Sie können aber natürlich innerhalb der 14-tätigen Widerrufsfrist vom Gutscheinkauf zurücktreten. Weitere Infos dazu finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
Nein – das ist der entscheidende Vorteil des Gutscheines. Durch das Treuhand-Verhältnis erhalten Sie das Geld innerhalb der Treuhandfrist zurück, wenn das Lieblings-Unternehmen von einer dauerhaften Geschäftsschließung, Geschäftsaufgabe oder Insolvenz betroffen ist und Sie den Gutschein nicht einlösen können.
Beim nächsten Besuch im Lieblings-Unternehmen einfach den ausgedruckten Gutschein mit dem Gutschein-Code mitnehmen und beim Bezahlvorgang vorlegen. Die Ladenbesitzer erhalten ebenfalls eine Benachrichtigung, wenn Sie einen Gutschein kaufen, und können so die Gültigkeit des Gutscheins prüfen. Die Einlösung erfolgt bei Rückbestätigung des Codes und Aushändigung des ausgedruckten Gutscheins.
Nein, der Gutschein ist nur in der vollen Höhe des Nennwertes einlösbar. Das Guthaben eines Gutscheins kann nicht in bar ausgezahlt werden und wird nicht verzinst. Alternativ können Sie mehrere Gutscheine mit kleinerem Wert kaufen.
Nein. Sämtliche Abwicklungskosten übernimmt die VR Bank Nürnberg für Sie. Somit kommt der Gutscheinwert voll beim Händler an.
Gutscheine verfallen drei Jahre nach ihrer Bestellung beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.
Im Rahmen des Käuferschutzes sichert die VR Bank Nürnberg die Gutschein-Käufer innerhalb der Treuhandfrist bis zum 30.06.2021 ab. Dies bedeutet, falls der Käufer seinen Gutschein nicht mehr einlösen kann, weil der Verkäufer dauerhaft sein Geschäft aufgibt oder insolvenzbedingt sein Geschäft nicht mehr fortführt, erfolgt die Erstattung des Gutscheins durch die VR Bank Nürnberg. Zur Geltendmachung dieses Sicherungsfalls beachten Sie bitte die Regelungen in den Nutzungsbedingungen.
Haben Sie es innerhalb der Treuhandfrist an verschiedenen Tagen während der üblichen Geschäftszeiten des Gutschein-Verkäufers vergeblich versucht, Ihren Gutschein einzulösen oder verweigert der Gutscheinverkäufer die Annahme des Gutscheins, erklären Sie dies schriftlich vor Ende der Treuhandfrist unter Angabe des Sachverhalts der VR Bank Nürnberg. Diese ist dann ermächtigt, das Geld auf das von Ihnen angegebene Konto zu überweisen.
Na klar! Auch Unternehmen können Gutschein-Käufer sein und somit andere Unternehmen, aber auch Lieferanten unterstützen.
Für Gutschein-Verkäufer
Das Konzept der Gutscheinplattform ist eine Initiative einzelner Volks- und Raiffeisenbanken in Zusammenarbeit mit der Selected Ideas GmbH, um Unternehmen aus der Region unkompliziert in der Corona-Krise zu helfen. Betreiber der #WirsindfuerEuchda-Plattform ist die VR Bank Nürnberg.
Jeder Firmenkunde der VR Bank Nürnberg, der sich registrieren lässt. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Berater bei der VR Bank Nürnberg an oder wenden Sie sich per E-Mail an gutschein@vr-bank-nuernberg.de.
Weiterhin ist wichtig, dass das Unternehmen vor der Krise nicht schon zahlungsunfähig oder notleidend war.
Mit der Plattform wollen wir insbesondere die Bereiche Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Tourismus, Sport & Fitness, Reisen, sonstige Gewerbetreibende, Selbstständige, Freiberufler ansprechen.
Gutscheinkäufer und damit Unterstützer kann jeder sein, unabhängig davon, ob er Kunde der Bank ist oder nicht.
Unsere Plattform ist sowohl für Verbraucher, als auch Unternehmen ausgelegt, die andere Händler oder Lieferanten unterstützen möchten.
Sie brauchen keinen eigenen Online-Shop mit den notwendigen Anforderungen eines Bezahlsystems. Eine solche Plattform stellen wir für Sie zur Nutzung bereit. Über #WirsindfuerEuchda können Sie unkompliziert Ihre Gutscheine verkaufen und somit Liquidität generieren.
Das Wichtigste ist aber, dass Sie Ihren Kunden ohne Bedenken auch größere Beträge in Gutscheinen anbieten können (z. B. für Familienfeiern oder Feste), da diese innerhalb der von uns angegebenen Frist durch das Treuhand-Verhältnis abgesichert sind.
Die Gutscheine können nur bei dem Gutschein-Verkäufer eingelöst werden
Um Sie in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, erfolgt die Auszahlung des Guthabens nicht erst nach Ablauf der Treuhandfrist, sondern monatlich am Monatsanfang des Folgemonats.
Die VR Bank Nürnberg bietet die Registrierung und Nutzung der Plattform unentgeltlich an.
Für die Treuhandtätigkeiten werden die vereinbarten Entgelte fällig, die dann bei Überweisung des Gutscheinbetrages verrechnet werden.
Der laufende Aufwand für die externen Kosten (Hosting, Zahlungsabwicklung und alle Services, um einen reibungslosen Ablauf vom Kauf bis zur Auszahlung zu gewährleisten) übernimmt die VR Bank Nürnberg bis 30.09.2020 als zusätzliche Unterstützung ihrer Firmenkunden.
Wenn Sie mit Ihrem Geschäft nicht mehr auf der Plattform gelistet sein wollen, bedauern wir das natürlich. Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Berater der VR Bank Nürnberg oder per Mail an gutschein@vr-bank-nuernberg.de. Ihr Gutscheinangebot wird dann von der Plattform genommen.
Für Interessenten am Plattform-Konzept
Über die Selected Ideas GmbH. Diese hat zusammen mit den Pilot-VR Banken das gesamte Konzept erarbeitet und so aufbereitet, dass es sehr einfach und schnell auch in anderen Regionen umgesetzt werden kann. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Info@selected-ideas.de
Nachdem schon alle wesentlichen Vereinbarungen fertig vorliegen, kann jede Bank schnell starten und innerhalb von 1 bis 2 Wochen online gehen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Selected Ideas. Hier werden alle weiteren Schritte vom Erstkontakt bis zum Go Live koordiniert.
Weiterempfehlung & Presse
Wenn Sie uns unterstützen möchten, hilft es uns am meisten, wenn Sie unsere #WirsindfuerEuchda-Plattform weiter bekannt machen – zum Beispiel bei Ihren Lieblings-Unternehmen.
Als Pressevertreter wenden Sie sich bitte an die VR Bank Nürnberg (gutschein@vr-bank-nuernberg.de) oder auch an Seleced Ideas (info@selected-ideas.de). Über Unterstützung und Berichterstattung freuen wir uns sehr!